Praxis 16

Info

Verordnung

  • Sie benötigen vor Beginn der Behandlung eine (chefärztlich bewilligte*) Verordnung für Physiotherapie und/oder Osteopathie.
  • Befunderhebung, Beratung und Prophylaxe kann auch ohne Verordnungsschein durchgeführt werden.
  • Physiotherapeutische Behandlungen werden nach Vorlage der (bewilligten*) Verordnung und Honorarnote von der Krankenkasse teilweise rückerstattet.
  • Osteopathische Behandlungen werden nur von wenigen Pflichtversicherungen (SVS) teilweise rückerstattet und von Zusatzversicherungen refundiert.
  • Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über die Refundierungsmodalitäten.

*Während der Corona Krise ist die chefärztliche Bewilligungspflicht bei der ÖGK ausgesetzt