Praxis 16

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Behandlungsvertrages

1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

1.1. Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese muss neben persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose
  • die Anzahl und Dauer der Behandlungseinheiten und
  • die verordnete Behandlung

beinhalten.

Bei präventiven Leistungen ist keine ärztliche Verordnung notwendig.

1.2. Verrechnung der Behandlungskosten und Rückerstattungsmodalitäten

Die Kosten der Behandlung werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Sie begleichen die Kosten mit Ihrer/Ihrem behandelnden TherapeutIn als WahltherapeutIn und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Dafür ist es erforderlich, dass Sie die Verordnung vor Behandlungsbeginn chefärztlich bewilligen lassen. Osteopathische Behandlungen werden nur von wenigen Pflichtversicherungen (SVA) teilrefundiert und von Zusatzversicherungen refundiert. Es obliegt Ihrer Verantwortung, sich bei Ihrer Versicherung über die Refundierungsmodalitäten zu informieren

1.3. Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr/e TherapeutIn auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.

2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

2.1. Persönliche Einzelbetreuung

Ihr/e TherapeutIn ist Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen. Mit ihr vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie z.B. Behandlungsziel, Maßnahmen der Behandlung, Behandlungstermine, Behandlungsdauer, Behandlungsfrequenz, Behandlungsumfang, Kosten der Behandlung.

2.2. Ihre Behandlung

Die Leistung umfasst

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
  • behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
  • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
  • Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben
  • bei Bedarf/nach Anfrage (gegen Kostenersatz): Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen

2.3. Grundsätze der Behandlung Ihrer/Ihrem TherapeutIn

  • Ihr/e TherapeutIn orientiert sich in der Behandlung am aktuellen Wissensstand sowie am geltenden MTD-Gesetz
  • Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer/Ihrem TherapeutIn geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Ein Informationsaustausch zwischen den einzelnen Berufsgruppen (z.B. behandelnde Ärztin/Arzt) zur Optimierung des Behandlungserfolges findet nach vorheriger Rücksprache statt.

2.4. Dokumentation

Ihre/Ihrem TherapeutIn ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer/Ihrem TherapeutIn. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer/Ihrem TherapeutIn und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.

3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

3.1. Höhe der Kosten

Die Höhe der Behandlungskosten setzt sich aus der Einzelleistung, der benötigten Zeit und eventuell verwendeten Therapiematerialien zusammen. Sie werden Ihnen von Ihrer/Ihrem TherapeutIn zu Beginn der Behandlung mitgeteilt oder können überblicksmäßig aus der Honorarliste (verlinken) entnommen werden.

3.2. Zahlungsmodus

Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit Ihrer/Ihrem TherapeutIn vereinbaren:

  • Barzahlung
  • Zahlung mit Erlagschein/Banküberweisung

Mit Ihrer/Ihrem TherapeutIn vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) – er ist der Honorarnote zu entnehmen.

4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

Ihr/e TherapeutIn steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und -maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Therapie erfordert Ihre Mithilfe, indem Sie Befunde bisher vorgenommener Untersuchungen und Behandlungen zur Verfügung stellen, bestmöglich Auskunft geben sowie etwaige Handlungsanleitungen und erlernte Übungen im Alltag umsetzen.

5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (Werktag) – Ihrer/Ihrem TherapeutIn mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihr/e TherapeutIn das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin zur Gänze in Rechnung zu stellen. Kosten, die aus versäumten Terminen entstehen, können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

6. Wann endet die Behandlung?

Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer/Ihrem TherapeutIn. Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollten Sie mehr Behandlungen benötigen als ursprünglich von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt verordnet, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung. Sollte sich der gewünschte Behandlungserfolg früher einstellen, ist eine Beendigung der Therapie in gegenseitiger Absprache möglich. Sowohl Ihnen als auch Ihrer/Ihrem TherapeutIn steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Dies ist auch möglich, wenn Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).

7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten/ satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?

Nach Ende der Therapie reichen Sie die Honorarnote gemeinsam mit dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen je nach Diagnose und Krankenkasse einen gewissen Anteil rückerstattet; genauere Informationen zum Kostenzuschuss erhalten Sie von Ihrem Sozialversicherungsträger.